Der EINFall bei Ihrem AUSFall

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Die Praxisausfallversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Besonders für Selbstständige und Freiberufler gibt es eine Vielzahl an Risiken, die die mühevoll aufgebaute Existenz schwerwiegend bedrohen können.

Gerade Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater haben viel Zeit und Geld in den Aufbau ihrer Praxis oder Kanzlei investiert. Umso dramatischer ist es, wenn die tägliche Arbeit in bestimmten Situationen nicht mehr ausgeführt werden kann und dadurch im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz bevorsteht.

Die Praxisausfallversicherung kann solche Risiken, die unvorhersehbar sind und sich negativ auf die Praxis oder Kanzlei auswirken, absichern. Auf diese Weise kann die Existenz von Freiberuflern sichergestellt werden. Ein Schaden kann beispielsweise die Arbeitsräume in einen Zustand bringen, der die Ausführung des normalen Arbeitsalltags nicht mehr möglich macht. Aber auch der Freiberufler selbst kann von einer schweren Krankheit oder einem Unfall ereilt werden, sodass die tägliche Arbeit nicht mehr durchführbar ist.

In solchen Fällen kann ein Einbruch im Geschäftsleben oft verheerende Folgen haben. Vor allem, wenn keine Praxisausfallversicherung besteht, auf die diese Risiken abgewälzt werden können. Denn auch während einem Praxisausfall laufen die Betriebskosten weiter, und wer kommt dann dafür auf, wenn auf der anderen Seite die Einnahmen fehlen? Damit auch bei einer Betriebsunterbrechung die laufenden Kosten für die Arbeitsräume und Gehälter der Mitarbeiter gezahlt werden können, muss eine Praxisausfallversicherung abgeschlossen werden. Die Praxisausfallversicherung tritt in Fällen einer Betriebsunterbrechung durch verschiedene Gefahren, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Hagel aber auch Krankheit ein. Ähnlich wie die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung für den privaten Bereich, trägt die Praxisausfallversicherung hier das Risiko für den gewerblichen Bereich. Hinzu kommt noch eine weitere Absicherung im Falle von Krankheit oder einem Unfall des Versicherungsnehmers.

Eine Praxisausfallversicherung dient als Sicherheit für Selbstständige. Denn: Sind die Arbeitsräume für einen gewissen Zeitraum nicht mehr nutzbar oder fällt der Inhaber einer Praxis oder Kanzlei für einen bestimmten Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen aus, so kann dies schnell das Aus für die Zukunft des Betriebes bedeuten.

Die Praxisausfallversicherung ist eine spezielle Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese ist für jeden Gewerbetreibenden empfehlenswert, der seinen Betrieb nicht durch unvorhersehbare Ereignisse verlieren möchte. Häufig trägt der Betriebsinhaber auch nicht nur die Verantwortung für sein eigenes berufliches Leben, sondern auch für das seiner Mitarbeiter, für die er eine Fürsorgepflicht erfüllen muss.

Die Praxisausfallversicherung ist eine Absicherung speziell für Freiberufler, wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater. Diese Versicherung ist genau auf die Gefahren und Risiken abgestimmt, die einer solchen Praxis oder Kanzlei im Falle eines Falles drohen können. Eine Praxisausfallversicherung gibt allen Freiberuflern die Sicherheit, dass die laufenden Betriebskosten – wie Miete und Gehälter – auch im Falle eines Betriebsausfalls von der Versicherung weitergezahlt werden. So muss der Versicherungsnehmer für diesen Fall keine Rücklagen bilden, um die Insolvenz selbst zu verhindern.

Freiberufler können auch ihren Nettogewinn mitversichern. In der Regel ist hierfür aber der Abschluss einer separaten Berufsunfähigkeitsabsicherung dringend empfehlenswert. Eine Praxisausfallversicherung ist für alle Freiberufler sinnvoll, die ihr Gewerbe bei einem Stillstand finanziell absichern wollen. Wurden für einen solchen Ernstfall nämlich nicht genügend Rücklagen gebildet, so steht schnell die Praxisaufgabe zur Diskussion.

Verantwortungsvolle Freiberufler sichern daher – auch zum Schutz ihrer Mitarbeiter – die Praxis oder die Kanzlei über eine Praxisausfallversicherung vor den versicherbaren Gefahren des Alltags ab. Besonders Unternehmer in den Anfängen, die nur geringe Kapitalrücklagen bilden können, können schnell vor dem Aus ihrer beruflichen Karriere stehen, wenn keine Absicherung über eine Praxisausfallversicherung erfolgt ist.

 

Über eine Praxisausfallversicherung lassen sich unvorhersehbare Risiken und Gefahren für die eigene Praxis, die sonst vom Freiberufler selbst getragen werden müssten, auf einen Versicherer abwälzen. Hierfür zahlt der Versicherungsnehmer einen kalkulierbaren, wiederkehrenden Beitrag. Die Praxisausfallversicherung gibt allen Freiberuflern die Möglichkeit, finanzielle Schäden, die durch einen Stillstand der Praxis oder der Kanzlei entstehen können, auf den Versicherer zu verlagern.

Hat der Freiberufler eine solche Praxisausfallversicherung abgeschlossen, so ist die Bildung von Rücklagen für solche Fälle in der Regel nicht notwendig. Eine Praxisausfallversicherung gibt nicht nur dem Versicherungsnehmer die Gewissheit, dass eine finanzielle Unterstützung im Schadenfall erfolgt und auch die Miete und Löhne entsprechend gesichert sind. Die Mitarbeiter und Angestellten haben auch über eine Praxisausfallversicherung die Garantie, dass im Versicherungsfall ihre Gehälter weitergezahlt werden.

Die finanziellen Mittel für den Wiederaufbau der Praxis können über eine Geschäftsinhaltsversicherung sichergestellt werden, wenn dies als Folge eines Sachschadens notwendig ist.

Die folgenden Beispiele verdeutlichen, wie wichtig der Abschluss einer Praxisausfallversicherung sein kann:

In der Rechtsanwaltskanzlei Schuster kommt es in der Nacht zu einem Kurzschluss an einem Computer. Ein Feuer entsteht. Als die Feuerwehr eintrifft, ist der Schaden bereits von immensem Ausmaß: Sämtliche Computer und technischen Geräte sind Opfer des Brandes geworden. Die Räume müssen alle renoviert werden, da durch das Löschwasser auch sämtliche Tapeten und Böden unbrauchbar geworden sind. Die Kanzlei kann in den nächsten Wochen nicht mehr genutzt werden. Rechtsanwalt Schuster kann in dieser Zeit keine Klienten empfangen – die Gehälter und Miete laufen dennoch weiter – die Computer sind zerstört.

Die Praxisausfallversicherung übernimmt die laufenden Betriebskosten, wie Miete und Gehälter. Auch eine notwendige Vertretung ist über die Praxisausfallversicherung finanziell abgedeckt. Für sämtliche Büromöbel und technischen Geräte sollte der Versicherungsnehmer eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen haben.

 

Die Steuerberaterin Frau Weiß erleidet einen Schlaganfall. Wochenlange Reha-Maßnahmen sind notwendig, bis Frau Weiß ihren Alltag wieder alleine bewältigen kann. Das Gehalt für ihre Steuerfachangestellte Frau Meier muss trotzdem weitergezahlt werden, ebenso wie die Kosten für eine notwendige Vertretung. Auch die Miete für die Arbeitsräume wird trotzdem fällig.

Die Praxisausfallversicherung übernimmt die laufenden Betriebskosten, wie Miete und Gehälter. Sogar eine notwendige Vertretung kann auf die Kosten der Praxisausfallversicherung genommen werden.

Ob Feuer, Leitungswasser oder Krankheit – die Praxisausfallversicherung übernimmt sämtliche Kosten, die aufgrund der versicherten Gefahren und einem daraus resultierenden Ausfall von Praxis oder Kanzlei entstehen. So können die laufenden Betriebskosten auf den Versicherer der Praxisausfallversicherung abgewälzt werden, wenn eine versicherte Gefahr den Betrieb lahm legt. Folgende Versicherungsfälle sind über die Praxisausfallversicherung abgedeckt:

  • Ein Feuer bricht in den Arbeitsräumen eines Notars aus
  • Ein Rohrbruch macht die Arztpraxis eines Urologen für eine unbestimmte Zeit unbegehbar
  • Ein Rechtsanwalt kann seinen Beruf vorübergehend aufgrund einer schweren Krankheit nicht mehr ausüben
  • Ein Steuerberater erleidet einen Autounfall und liegt im Koma

Grundsätzlich kann man die Risiken, die den Freiberufler bedrohen in zwei verschiedene Gruppen unterteilen: Zum einen sind es diese, die den Freiberufler selbst durch Krankheit oder Unfall in eine Situation versetzen, in der er seinen Beruf für eine bestimmte Zeit nicht mehr ausführen kann. Zum anderen sind es jene, die die Arbeitsräume – also die Praxis oder die Kanzlei – betreffen. Durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Raub und Einbruchdiebstahl kann der Arbeitsbereich für einen bestimmten Zeitraum so beschädigt werden, dass die Durchführung der täglichen Arbeit nicht mehr möglich ist. Eine Unterbrechung oder ein Stillstand durch eine der versicherten Gefahren kann je nach Schweregrad langwierig sein. Man betrachte nur einmal einen Feuerschaden. Je nach dem muss danach eine Praxis komplett saniert werden. Auch ein Leitungswasserschaden kann sehr viel kostbare Zeit in Anspruch nehmen. Hat der Arzt oder Rechtsanwalt keine Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen er seinem Beruf nachgehen kann, hat dies schwere finanzielle Nachteile für ihn zur Folge, wenn keine Praxisausfallversicherung besteht.

 


Vorerkrankungen in der Praxisausfallversicherung sind ein Thema, das häufig zu Diskussionen führt, denn ebenso wie bei der Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung spielt die Gesundheit eine entscheidende Rolle beim Abschluss eines solchen Vertrages.

Das Risiko einer Praxisunterbrechung erhöht sich um einiges, wenn bestimmte Vorerkrankungen beim Versicherungsnehmer bestehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine längere Krankheitsphase häufiger eintritt und der Betrieb dadurch zum Stillstand kommt, ist meist höher, als bei einem Versicherungsnehmer ohne Vorerkrankungen. Aus diesem Grund werden in der Praxisausfallversicherung bei den meisten Versicherern Vorerkrankungen und Behinderungen nicht mitversichert. Kommt also der Tagesbetrieb aufgrund einer schon länger bestehenden Krankheit zum Stillstand, so würde die Versicherung nicht zahlen.

In diesen Fällen muss aber auf jeden Fall eine erkennbare Kausalität zur Vorerkrankung bestehen. In der Regel werden diese Vorerkrankungen im Versicherungsschein detailliert genannt und als Ausschluss betitelt. Es gibt jedoch einige wenige Versicherer der Praxisausfallversicherung, die auch bei Ärzten und Zahnärzten bestimmte Vorerkrankungen und Behinderungen oder gesundheitliche Vorschäden mitversichern. Hierbei müssen die Vorerkrankungen aber auf jeden Fall im Antrag der Praxisausfallversicherung genannt werden, damit diese Bestandteil des Versicherungsvertrages werden.

Experten, die sich auf dem Versicherungsmarkt mit der Praxisausfallversicherung auskennen, sollten in solchen Spezialfällen immer zurate gezogen werden. Sie wissen am besten, was zu tun ist, damit im Versicherungsfall auch der gewünschte Versicherungsschutz besteht. Generell empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Spezialisten beim Abschluss einer Praxisausfallversicherung. Diese kennen sich mit den einzelnen Tarifen der Praxisausfallversicherung auf dem Versicherungsmarkt aus und können wertvolle Tipps geben.

 

Eine Praxisausfallversicherung übernimmt grundsätzlich die laufenden Betriebskosten, wenn die Praxis oder Kanzlei durch eine der versicherten Gefahren zum Stillstand gezwungen wird. Muss der Rechtsanwalt oder Arzt diesen finanziellen Engpass alleine überwinden, so sollten schon hohe Rücklagen gebildet worden sein, um die Existenz der Praxis nicht zu gefährden. Diese Rücklagenbildung kann man minimieren oder sogar ganz auslassen, wenn diese Kosten im Falle eines Falles auf eine Praxisausfallversicherung abgewälzt werden können.

Die Praxisausfallversicherung übernimmt auch Kosten für eine notwendige Vertretung. Besonders im medizinischen Bereich oder auch bei Klienten eines Rechtsanwaltes muss der Alltagsbetrieb unbedingt weiterlaufen und sichergestellt werden. Die Kunden können in der Regel nicht warten, bis der normale Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Wären die finanziellen Mittel für eine passende Vertretung nicht vorhanden, so würde dies in den meisten Fällen auch Einbußen für die zukünftige Auftragslage des Versicherungsnehmers bedeuten. Das Fazit: Patienten und Klienten würden abwandern. Um dieses Risiko zu vermeiden, übernimmt die Praxisausfallversicherung auch die Kosten für eine Ersatzkraft.

 

Grundsätzlich sind die Leistungen der Praxisausfallversicherung aufgrund Krankheit oder Unfall steuerfrei, im Umkehrschluss können also auch die Beiträge für diese Versicherung nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Handelt es sich jedoch um betriebsspezifische Gefahren, wie Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle, zählen die Leistungen als Betriebseinnahmen und sind daher nicht steuerfrei. Die Beiträge hierfür sind somit auch als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen.

Maßgeblich für die steuerliche Betrachtung der Praxisausfallversicherung ist nicht das Risiko, welches abgesichert wird, sondern die versicherte Gefahr. Sichert eine Praxisausfallversicherung also allgemein Krankheit und Unfall ab, so zählt dieser Teil als private Absicherung und kann allenfalls bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Werden hingegen betriebliche Risiken abgesichert, so ist dieser Teil des Beitrages steuerlich geltend zu machen.

Der Versicherer der Praxisausfallversicherung kann bei Bedarf eine genaue Aufstellung über den privaten und betrieblichen Teil der Prämie machen.